A

Atemwege freimachen / freihalten

Verlegung der Atemwege möglich durch

  • Bewusstlosigkeit und Zurücksinken der Zunge oder
  • Fremdkörper, Blut, Erbrochenes, gelöster Zahn / gelöste Zahnprothese im Mund- / Rachenraum = Atemwegsverlegung / Lebensgefahr

Maßnahmen bei Bewusstlosigkeit

  • bei Helmträgern immer Helmabnahme
  • Inspektion des geöffneten Mundraums OHNE den Kopf zu überstrecken – ggf. Entfernen von Fremdkörpern
  • Bei Flüssigkeiten sofort Drehung des Patienten auf eine Seite, Flüssigkeiten ablaufen lassen – NICHT in die Zahnreihen des Patienten fassen.

Wenn der Mundraum frei ist, Atemwege freimachen und freihalten durch >>siehe B.