A
Atemwege freimachen / freihalten
Verlegung der Atemwege möglich durch
- Bewusstlosigkeit und Zurücksinken der Zunge oder
- Fremdkörper, Blut, Erbrochenes, gelöster Zahn / gelöste Zahnprothese im Mund- / Rachenraum = Atemwegsverlegung / Lebensgefahr
Maßnahmen bei Bewusstlosigkeit
- bei Helmträgern immer Helmabnahme
- Inspektion des geöffneten Mundraums OHNE den Kopf zu überstrecken – ggf. Entfernen von Fremdkörpern Bei Flüssigkeiten sofort Drehung des Patienten auf eine Seite, Flüssigkeiten ablaufen lassen – NICHT in die Zahnreihen des Patienten fassen.
Wenn der Mundraum frei ist, Atemwege freimachen und freihalten durch >>siehe B.